Die Delticom setzt den weitaus größten Teil der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex um. Lediglich drei Empfehlungen des Kodex sind wir nach reiflicher Überlegung nicht gefolgt. Die gegenständlichen Abweichungen und unsere Begründungen sind explizit unter Nennung der entsprechenden Ziffern in diesem Bericht aufgeführt.
Entsprechungserklärung der Delticom gemäß § 161 AktG | |
|
"Vorstand und Aufsichtsrat der Delticom AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Re-gierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 6. Juni 2008 respektive der derzeit gültigen Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wurde und dass der derzeit gültigen Fassung entsprochen wird, jeweils mit folgenden Einschränkungen:
Der Empfehlung gemäß Ziffer 3.8 des Kodex, für die Mitglieder des Aufsichtsrates einen Selbstbehalt in der D&O-Versicherung zu vereinbaren, wurde und wird nicht entsprochen. Wir sind der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht verbessert werden. Bezüglich der Vorstandsmitglieder wurde der Empfehlung der früheren Kodexfassung vom 6. Juni 2008 nicht entsprochen; seit dem 1. Januar 2010 besteht für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung, die einen Selbstbehalt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beinhaltet.
Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.3 des Kodex, abhängig von den spezifischen Gegebenheiten Ausschüsse im Aufsichtsrat zu bilden, wurde und wird derzeit nicht entsprochen. Nach unserer Auffassung bestehen bei einem mit drei Mitgliedern besetzten Aufsichtsrat schon nicht die geforderten Gegebenheiten, Ausschüsse zu bilden. Wir halten es jedenfalls für effizienter, die Aufsichtsratsarbeit allen Mitgliedern gleichwertig zu kommen zu lassen. Dieses Vorgehen vermeidet Abstimmungsprozesse.
Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.6 des Kodex, eine erfolgsorientierte Komponente in den Aufsichtsratsbe-zügen zu fixieren, wird nicht entsprochen. Wir halten eine variable Vergütung vor dem Hintergrund der Kon-trollfunktion des Aufsichtsrates nicht für zielführend und angemessen. Zudem ist die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates satzungsgemäß auf 50.000 Euro beschränkt. Dies gewährt kein Handlungspotenzial für vari-able Komponenten. Daher halten wir an der klassischen Festvergütung fest."
Hannover, 19. März 2010
Andreas Prüfer Aufsichtsratvorsitzender | |
Rainer Binder Vorstandsvorsitzender | |
Philip von Grolman Vorstand | |
Frank Schuhardt Vorstand |
|